Leider sind für die Einschulung 2025 alle Hüpfburgen ausgebucht .
Leider sind für die Einschulung 2025 alle Hüpfburgen ausgebucht .
1. Abholung und Rückgabe müssen vorab vereinbart werden. Die vereinbarten Zeiten sind unbedingt einzuhalten. Die Bezahlung ist vor Ort in Bar oder Überweisung inkl. 95,00 € Kaution zu leisten. Bei einer verspäteten Abholung von mehr als 30 Minuten besteht kein Anspruch auf die Aushändigung der Hüpfburg. Um Einhaltung der vereinbarten Zeiten wird inständig gebeten.
2. Für den ordnungsgemäßen Transport und die gefahrlose Benutzung der Hüpfburg ist allein der Mieter verantwortlich. Die ständige Beaufsichtigung des Betriebs der Hüpfburg durch eine geeignete Person wird ausdrücklich empfohlen.
3. Der Mieter verpflichtet sich, die überlassenen Gerätschaften schonend und sachgemäß zu behandeln. Entstandene Schäden sind unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Abgesehen von gewöhnlichen Abnutzungen und Verschleißerscheinungen hat der Mieter für alle an der Hüpfburg oder dem Gebläse entstandenen Schäden vollständigen Ersatz in Geld zu leisten. Schäden werden mit einer Pauschale i.H.v. 350,00€ berechnet. Kommt es zu einem Totalausfall oder Zerstörung der Hüpfburg, kommt der Mieter für die Instandsetzung oder dem Wiederbeschaffungswert in vollem Umfang auf.
4. Die überlassenen Gerätschaften sind zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt geordnet, sauber und trocken zurückzugeben. Bei erheblicher Verschmutzung oder Durchnässung des Moduls berechnen wir eine Reinigungspauschale/Ausfallpauschale i.H.v. 95,00€.
5. Schäden, die vom Mieter vor oder bei erstmaliger Inbetriebnahme der Hüpfburg festgestellt werden, lassen auf eine Verursachung durch den Vormieter schließen. Der Mieter muss solche Schäden dem Vermieter umgehend telefonisch melden. Andernfalls wird der Einwand einer Vorverursachung nicht anerkannt.
6. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Ersatz für eine nicht einsatzbereite Hüpfburg zu stellen, gleich durch wen oder was die fehlende Einsatzbereitschaft verursacht worden ist.
7. Ein Rücktritt vom Vertrag ist kostenlos. Es besteht ebenso die Möglichkeit aufgrund schlechter Wettervorhersagen (z.B. Dauerregen, Sturm für Ihre Region) vom Mietvertrag kostenfrei zurückzutreten. Wir bitten um kurze Rücksprache der Stornierung. Dies gilt nicht für öffentliche Veranstaltungen.
8. Die Hüpfburg ist auf trockenem und weichem Untergrund aufzustellen. Auf befestigtem Untergrund ist zum Schutz vor Beschädigung bzw. übermäßiger Abnutzung die mitgelieferte Unterlage zu verwenden.
9. Bei Regen darf die Hüpfburg nicht aufgestellt werden bzw. muss sie sofort abgebaut und trocken gelagert werden.
10. In unmittelbarer Nähe der Hüpfburg darf weder geraucht noch ein offenes Feuer geschürt werden.
11. Eine auch nur zeitweise Untervermietung oder kostenlose Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Erlaubnis des Vermieters nicht gestattet.
12. Wird der Mietgegenstand beim Mieter von Dritten gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ebenfalls ist der Mieter verpflichtet, den Dritten vom Eigentum des Vermieters in Kenntnis zu setzen.
13. Die Einhaltung dieser Vertragsbedingungen wird stichpunktartig überprüft.
14. Bei grob vertragswidrigem Verhalten des Mieters kann der Vermieter vom Vertrag fristlos zurücktreten, die Hüpfburg sofort zurück verlangen und Schadensersatzansprüche inkl. der Ansprüche auf möglicherweise entgangenen Gewinn geltend machen.
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